EBAY: WIDERRUFSRECHT

Wer bei Ebay von einem gewerblichen Händler kauft, hat grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Er kann die Ware ohne Begründung zurückschicken und sein Geld zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in seiner heute verkündeten Grundsatzentscheidung (Pressemitteilung) festgelegt.

Für gewerbliche Anbieter bedeutet das auch, dass sie jetzt auf ordentliche Widerrufsbelehrungen achten müssen. Ansonsten kann der Kunde das Widerrufsrecht auch noch nach Ablauf der zwei Wochen ausüben.