BUMMELSTUDIUM

Ein Bummelstudium kann den elterlichen Unterhalt kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt zum Beispiel einer Studentin Unterhalt abgesprochen, weil sie auch nach neun Semestern kein Vordiplom nachweisen konnte, berichtet Spiegel online.

(Danke an Hartmu Nissen für den Link)