In den Kommentaren wird auf die möglicherweise erste Hausdurchsuchung bei einem User von ftpwelt.com hingewiesen. Der Betroffene hat ein Durchsuchungsprotokoll und eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände ins Netz gestellt.
Ob es sich wirklich um eine Durchsuchung auf Grund der Warez-Razzia handelt, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Das könnte man eher dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts entnehmen, in dem die Gründe drinstehen müssen. Der Beschluss, so er denn existiert, ist allerdings leider nicht veröffentlicht. Man kann also nicht sicher sagen, ob die Angelegenheit nicht (auch) andere Hintergründe hat.
Es wird gefragt, ob man als Betroffener jetzt mit Durchsuchungen rechnen sollte.
Da derzeit niemand weiß, wie die Ermittlungsbehörden das Problem angehen, können Durchsuchungen nicht ausgeschlossen werden.
Mancher fragt sich auch, ob er denn einfach bei sich zu Hause aufräumen darf.
Ich möchte mich hier nicht konkret zu ftpwelt.com äußern. Allgemein kann man aber jedem Kommentar zum Strafprozessrecht entnehmen, dass Strafvereitelung nur Dritte begehen können. Der Betroffene selbst ist jederzeit berechtigt, Beweismittel beiseite zu schaffen oder gar zu vernichten. Hieraus kann ihm, sofern das Beseiteschaffen nicht selbst wieder Straftatbestände erfüllt, kein besonderer Vorwurf gemacht werden.
Das alles ergibt sich aus dem Prinzip, dass sich niemand selbst belasten muss.