ABGEHOBEN

Also heute nach Frankfurt. Ziemlich kurzfristig, aber vielversprechend. Und auf jeden Fall interessant. Die Besprechung findet im Main Tower statt, 30. Stock. Das Mandat könnte auch abgehoben werden – im wahrsten Sinne des Wortes.

FAX-SPAMMING

Es ist schon einige Wortakrobatik nötig, um juristisch sauber zu dem Ergebnis zu kommen, das jeder ahnt: Fax-Spamming ist keine strafbare Sachbeschädigung am Faxgerät. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr berichten über diese Klarstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Grotesk ist überdies, dass es die Staatsanwaltschaft offenbar für nötig hielt, gegen den Freispruch des Angeklagten in erster Instanz auch noch Revision einzulegen.

(Danke auch an Thomas Illig für den Hinweis)

UNSICHERE SCANS

Iris- und Fingerabdruck-Scans sind weit weniger sicher als behauptet. futurezone.orf.at berichtet über Untersuchungen, wonach sich manche Scanner sogar mit einem Papier überlisten lassen, auf das ein Auge gedruckt ist. Die Fehlerrate soll bei gängigen Geräten bis zu 100 % betragen haben.

(Danke an Bernd Wachter für den Hinweis)

NOVITEL / OLBERTZ

Vor dem Amtsgericht Berlin Mitte wurde heute die Sache Novitel Berlin Vertriebs GmbH / Dirk Olbertz verhandelt. Dirk Olbertz betreibt den Weblogservice Blogger.de. In einigen der dort gehosteten Blogs werden auch die Arbeitsumstände diskutiert, die in dem Callcenter der Firma Novitel herrschen sollen.

Novitel hatte gegen Dirk Olbertz eine einstweilige Verfügung beantragt. Danach sollte er es unterlassen zu behaupten, der Bruder des Geschäftsführers befinde sich in Untersuchungshaft und gegen die Firma liefen Strafverfahren. Diese Äußerungen fanden sich in einem Kommentar, den ein gewisses „Strichmännchen“ im Weblog abgegeben hatte.

Außerdem wollte die Firma per gerichtlicher Anordnung erwirken, dass Dirk Olbertz sämtliche Daten im Zusammenhang mit dem beanstandeten Weblog/Kommentar herauszugeben hat. Überdies verlangte Novitel, dass das Gericht die Durchsuchung seiner Räume anordnet und seine Rechner beschlagnahmt.

Im Kern behauptete die Firma, Dirk Olbertz sei für die Äußerungen in den Blogs verantwortlich, weil diese kein eigenes Impressum hätten. Außerdem bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

In der mündlichen Verhandlung, in der ich Dirk Olbertz heute vertreten habe, ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt. Die Ansprüche auf Datenherausgabe, Durchsuchung und Beschlagnahme waren ja von vornherein offensichtlich nicht gegeben. Derartige Rechte haben nur die Strafverfolgungsbehörden. In den Mediengesetzen ist sogar ausdrücklich geregelt, dass der Provider das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden wahren muss. Das Amtsgericht Berlin Mitte sah sich auch außerstande, trotz des schneidigen Auftretens ihres Geschäftsführers für die Firma Novitel eine Ausnahme zu machen.

Aber auch bei den Unterlassungsansprüchen sah das Gericht keine Grundlage für ein Einschreiten. Grundsätzlich folgte die Richterin unserer Argumentation, dass der Webloghoster – wie andere Provider auch – nicht für die Inhalte auf den Seiten verantwortlich ist. Das sind ausschließlich die Nutzer der jeweiligen Seiten.

Das Gericht bejahte lediglich eine Verpflichtung des Providers, bei konkreten Hinweisen auf gesetzeswidrige, insbesondere strafbare Inhalte diesen Hinweisen nachzugehen. Das war allerdings unstreitig geschehen; jedenfalls wurde der beanstandete Kommentar nach dem Protest gelöscht.

Das Amtsgericht folgte insbesondere nicht der Argumentation, für ein Weblog ohne Impressum hafte der Hoster. Abgesehen davon, dass es eine Impressumspflicht eindeutig nur für gewerbliche Angebote gibt und Novitel nichts dafür vorgetragen hatte, dass das Weblog gewerblich war, war auch die Richterin der Meinung, dass es keine Durchgriffshaftung auf den Provider gibt, wenn der Content-Anbieter (Webloginhaber) gegen Ordnungsvorschriften verstösst.

Die Anträge auf Durchsuchung und Beschlagnahme nahm Novitel noch im Verhandlungstermin zurück. Über den Rest muss jetzt das Gericht entscheiden. Die Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass Novitel den Prozess komplett verlieren wird. Das schriftliche Urteil soll in einigen Tagen vorliegen.

Näheres auch in Dirk Olbertz‘ Weblog, insbesondere in den älteren Beiträgen.

(AG Berlin Mitte 15 C 1011/04)

LIEBES AMTSGERICHT

Liebes Amtsgericht Köln,

wir wissen ja, Klagen wegen Reisemängeln sind nervig. Öde. Und ein Massengeschäft. Aber ist das ein Grund, so etwas ins Urteil zu schreiben:

Ansprüche scheitern gemäß § 651d Abs. 2 BGB schon daran, dass die Kläger nicht mitgeteilt haben, wenn sie wegen welcher Beanstandung sich bei der Reiseleitung beschwert haben.

Das geht ja eigentlich nur, wenn man die Akte, sagen wir es mal zurückhaltend, allenfalls rudimentär zur Kenntnis genommen hat. Denn neben den Klägern hat sogar die beklagte Reiseveranstalterin Folgendes mitgeteilt:

Am 30. Juni 2003 kontaktierten die Kläger die zuständige Reiseleitung und beschwerten sich…

Unter uns Juristen: Damit war es unstreitig bzw. zugestanden, dass die Reklamation erfolgt ist. Aber das kann man natürlich nur merken, wenn man den langweiligen Kram auch liest.

Etwas verärgert

Der Klägervertreter

(der jetzt seine Mandanten anruft und alles der Justiz in die Schuhe schiebt)

WEBLOG-RECHT

Heute fliege ich nach Berlin. Mein erster Fall, der direkt mit Weblogs zu tun hat. Später vielleicht mehr – wenn’s der Mandant erlaubt.

Genau gesagt, versuche ich gerade, nach Berlin zu fliegen. Leider kommt die Durchsage, dass es an der Maschine Probleme mit der rechten Steuersäule gibt. Mit einem Start nach Tegel wird es so schnell nichts werden.

8:56: Die Maschine fliegt doch.

JURISTEN UND TECHNIK

Ein Anwalt der Euoropäischen Union kann sich möglicherweise einen 100-Millionen-Dollar-Schaden zuschreiben. Der Jurist soll eine Beschwerde falsch herum ins Faxgerät eingelegt haben. Beim Europäischen Gerichtshof kamen innerhalb der Frist kamen nur leere Seiten an. Damit wurde die Aufhebung einer 100-Millionen-Euro-Strafe gegen fünf Banken rechtskräftig. Bericht bei silicon.com.

(Danke an Michael vom Bodensee für den Link)

INFORMATIONSRECHT

Ab morgen finden in Düsseldorf wieder die „Vorträge zum Informationsrecht“ statt. Die Angebote setzen sich mit aktuellen Rechtsfragen aus den Bereichen E-Commerce, Telekommunikation und Online-Inhalte ebenso auseinander wie mit grundlegenden Rechtsproblemen des Informationsrechts, die trotz langjähriger Diskussion in Rechtsprechung und Literatur nicht an Bedeutung verloren haben.

Eingeladen sind nicht nur Studenten, sondern alle Interessierten. Ort, Zeit und Themen stehen bei Vertretbar.de.

AN HERRN B. IN DÜREN

Es ist nicht sinnvoll, Autokaufverträge so krakelig auszufüllen, dass man nicht einmal die Straße lesen kann, in der der Käufer angeblich wohnt. Vor allem dann nicht, wenn man noch 2.000 Euro auf den Kaufpreis zu kriegen und das Auto schon weggegeben hat.

Nach einiger Recherche im Telefonbuch und mit vielen *-Zeichen bei Google könnte es sich um den Dirichletweg in Düren handeln. Wo ich schon dabei bin: Falls Sie das lesen, Herr B. in Düren, zahlen Sie bitte sofort. Sonst gibt’s in den nächsten Tagen Post, und mit unserer Kostenrechnung wird der Spaß auch nicht billiger.

AM ANFANG

Mit einem Richter zu tun gehabt, den man nur noch als Nervenbündel bezeichnen kann. In einer Zeugenanhörung regte es ihn sogar auf, dass ich ab und zu mit meinem Mandanten tuschelte. Sehr leise. „Das ist ja unmöglich, sich zu konzentrieren“, nölte er und verdonnerte uns zum Schweigen.

Ich wies darauf hin, dass ich mich ja notgedrungen mit meinem Mandanten austauschen muss. Schließlich sei eine Beweisaufnahme ein dynamischer Vorgang, so dass ich auf Informationen angewiesen sei. Sonst könne ich, der ich ja bei dem Unfall nicht dabei war, den Zeugen ja kaum sachgerecht befragen.

Statt mit mir zu sprechen, ignorierte mich der Richter. Er stellte die nächste Frage. Ich habe dann meine Hand gehoben und freundlich darum gebeten, die Sitzung für zwei Minuten zu unterbrechen.

„Warum denn das?“

„Ich möchte mit meinem Mandanten sprechen, ohne das Gericht zu stören.“

Die Hand mit dem Diktiergerät sank langsam Richtung Tischplatte.

„Na, da kommen wir ja gar nicht weiter. Wenn Sie also unbedingt reden müssen, dann aber bitte leise.“

Womit wir wieder am Anfang waren.

WIR SOLLEN WOLLEN

Ein rheinischer Gerichtsvollzieher schreibt:

Die Gerichtsvollzieherkosten sind in der Schecksumme enthalten. Dieselben in Höhe von restlich 8,60 Euro bitte ich auf mein angegebenes Dienstkonto überweisen zu wollen.

ESSEN HOLEN

Auch Hilfsarbeiter dürfen nicht zum Essenholen geschickt werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hob deshalb die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers auf. Der Mann war wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ entlassen worden. Er hatte sich geweigert, trotz Anweisung für seine Kollegen Essen zu holen, so beck-aktuell.

Etwas anderes würde gelten, wenn derartige Aufgaben ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt sind. Aber wahrscheinlich würden sich auch Richter finden, die derartige „Dienstleistungen“ grundsätzlich als unzumutbar betrachten.