Bei der Löschung von Punkten im Flensburger Verkehrsregister kann nicht mehr getrickst werden. Ab jetzt zählen neue Punkte immer ab dem Tag, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Bislang war es möglich, diese Frist durch Einsprüche und Gerichtsverfahren hinauszuschieben, da es auf den Tag ankam, an dem der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig wurden. Alte Punkte wurden dann vielleicht noch vorher gelöscht.
Die Löschungsfristen bleiben unverändert: zwei Jahre bei Bußgeldsachen, je nach Delikt fünf oder zehn Jahre bei Strafsachen.
(Danke an Hartmut Nissen für den Hinweis)