GYMNASTIK

Wer das zweite juristische Staatsexamen schreibt, darf im Prüfungsraum keine Gymnastik machen. Ein Kandidat hatte verlangt, seine medizinisch notwendige Krankengymnastik direkt am Schreibtisch erledigen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte dies laut beck-aktuell jedoch ab. Mit der Begründung, dass so etwas die anderen Prüflinge stört. Darauf hätte der Kläger auch kommen können.