Das Urteil in der Sache Novitel/Olbertz liegt jetzt schriftlich in der Kurzfassung – ohne Begründung – vor. Aber auf jeden Fall haben wir es jetzt amtlich:
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.