WUCHER

Schlüsseldienste müssen damit rechnen, dass sie überhöhte Preise erstatten müssen. Das Amtsgericht München gab einer Klägerin Recht, die 180,96 Euro für eine Türöffnung bezahlen musste. Der Durchschnittspreis soll nach Feststellungen des Gerichts lediglich bei 50 Euro liegen. Da die Wuchergrenze von 200 % überschritten sei, müsse der Schlüsseldienst den überschießenden Betrag zurückzahlen, berichtet beck-aktuell.