PROVIDERHAFTUNG

Webportal-Betreiber haften nicht für gefälschte Kontaktanzeigen. Eine Frau hatte einen Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt, weil ein Unbekannter eine Kontaktanzeite von ihr ins Netz gestellt hatte. Nacktfoto inklusive. Da sich der Täter nicht ermitteln ließ, verklagte die Frau den Provider. Das Kammergericht Berlin sah hierfür keine rechtliche Grundlage. Bericht und lesenswerte Hintergründe bei heise online.