Plötzlich auftretende Flugangst kann ein Grund zum Reiserücktritt sein. Eine Versicherung muss dann zahlen. Über dieses Urteil berichtet Spiegel online.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
Plötzlich auftretende Flugangst kann ein Grund zum Reiserücktritt sein. Eine Versicherung muss dann zahlen. Über dieses Urteil berichtet Spiegel online.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)