Ein rheinischer Gerichtsvollzieher schreibt:
Die Gerichtsvollzieherkosten sind in der Schecksumme enthalten. Dieselben in Höhe von restlich 8,60 Euro bitte ich auf mein angegebenes Dienstkonto überweisen zu wollen.
Ein rheinischer Gerichtsvollzieher schreibt:
Die Gerichtsvollzieherkosten sind in der Schecksumme enthalten. Dieselben in Höhe von restlich 8,60 Euro bitte ich auf mein angegebenes Dienstkonto überweisen zu wollen.