Weil sie ihre britische Staatsbürgerschaft nur mit Auszügen aus dem Internet bzw. durch „Sachverständigengutachten“ nachweisen wollten, haben die Mitglieder der Rockgruppe „Queen“ einen Urheberrechtsprozess verloren. Sie wollten einer deutschen Firma verbieten lassen, Lizenzen für einen Live-Mitschnitt von „We will rock you“ zu vergeben.
Das Oberlandesgericht Köln ist laut LexisNexis zu dem Ergebnis gekommen, dass die Musiker nicht hinreichend ihre Staatsbürgerschaft in einem EU-Land nachgewiesen haben. Nur als solche würden sie dem Schutz des deutschen Urheberrechts unterliegen.
Man lernt ja nicht aus. Heißt das jetzt, dass wir von allen Musikgrößen mit US- und sonstiger außereuropäischer Staatsbürgerschaft Bootlegs auf den Markt werfen dürfen?
Im Übrigen stellt sich ja die Frage, wie es zu so einer drolligen Entscheidung kommen konnte.
a) Das Gericht hat die Musiker nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass sie ihre Staatsbürgerschaft mit aussagekräftigen Unterlagen belegen müssen. Das wäre dann eine unzulässige Überraschungsentscheidung.
b) Queen waren zu arrogant, auf den Hinweis des Gerichts zu hören. Dann hätten sie es nicht anders verdient.
Ich tippe auf a).
(Danke an Markus Becker für den Link)