ZUGRIFF

Gläubiger können Internet-Adressen ihrer Schuldner pfänden und sie (die Adressen) versteigern lassen. Allerdings ist die Pfändung nicht zulässig, wenn der Schuldner die Domain für seine berufliche Tätigkeit braucht. So hat es laut heise online das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)