Plagiate von Websites sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Originaltext) zulässig. Im Urteil vom 24. August 2004 hält es der 4. Zivilsenat für unbedenklich, dass ohne Zustimmung des Inhabers Grafiken, Motive und (bearbeitete) Bilder des Inhabers kopiert und in eine eigene Website eingebaut werden. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass die gesamte Seite geklaut und nur die Texte geändert wurden.
Das Urteil (hier eine Presseinfo) enthält fragwürdige rechtliche Wertungen, beruhend auf einer gewissen Ahnungslosigkeit darüber, was eine Homepage im Internet ist und welche Arbeiten hierfür erforderlich sind. Deshalb kann ich mich den warnenden Worten von Rechtanwalt Simon nur anschließen:
„Ich vermag ich mich lediglich darin zu wiederholen, dass die Entscheidung (nur) den konkreten Einzelfall betrifft, und sich jeder Imitator bewusst sein sollte, dass kein anderes Gericht in einem anderen Fall an die Entscheidung des OLG Hamm gebunden ist, und zwar weder hinsichtlich der Beurteilung des Werkcharakters einer Website oder von Teilen hieraus noch in derjenigen der (angeblich nicht) unlauteren Ausbeutung fremder Leistungen in einem Wettbewerbsverhältnis.“
(Danke an Andreas Unkelbach für den Hinweis)