Spiegel online berichtet über die Nöte deutscher Staatsanwälte, bei Äußerungen des NPD-Vorsitzenden strafbare Handlungen zu entdecken. Ich zitiere die Sprüche nicht, weil ich ein Anhänger der Meinungsfreiheit bin und deshalb meine, dass man die „geistige Auseinandersetzung“ nicht mit dem Strafgesetzbuch führen sollte.
Allerdings mutet es schon merkwürdig an, wenn sich Leute wie der Internetaktivist Alvar Freude mit nonchalanter Begründung eine Vorstrafe einhandeln. Obwohl Freude mit Sicherheit keinen Vorsatz hatte, zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufzustacheln.