NONNEN IN ZIVIL

Der Schuss ging nach hinten los – zumindest ein bisschen. Das gesetzliche Kopftuchverbot an Baden-Württembergs Schulen ist zwar rechtmäßig. Doch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das jetzt schriftlich vorliegt, ergibt sich laut Spiegel online auch, dass für „religiös motivierte Kleidung“ an Schulen generell kein Platz ist.

Was zur Folge haben dürfte, dass auch Ordensfrauen und Priester künftig in Zivil zum Unterricht erscheinen müssen.