JECKE FRAGEN

Dass am Rosenmontag im Rheinland dienstfrei gilt – keine Frage. Über den Veilchendienstag gibt es jedoch Zoff, zum Beispiel zwischen der Allianz-Versicherung und ihrer karnevalsfreudigen Belegschaft. Am 26. Oktober entscheidet laut „>Express das Bundesarbeitsgericht, ob die wieder eingeführte Dienstpflicht am Karnevalsdienstag wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates unwirksam war.

Die Richter sitzen in Erfurt; das verheißt aus Arbeitnehmersicht nichts Gutes.