R-GESPRÄCHE

R-GESPRÄCHE

Nicht nur 0190er-Nummern, sondern auch R-Gespräche können sich als Kostenfallen erweisen. Nach Auffassung des AG Gelsenkirchen muss ein Anschlussinhaber zahlen, dessen Sohn erhebliche Kosten mit R-Gesprächen verursacht hat. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr erläutern in ihrem Newsletter die aus ihrer Sicht fragwürdige Entscheidung.