120 Tagessätze und damit eine Vorstrafe handelte sich heute der Netzaktivist Alvar Freude vor dem Amtsgericht Stuttgart ein. Er soll im Rahmen seines Protestes gegen die Internetzensur „in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und China“ per Zufallsgenerator uunter anderem auf Seiten mit (verbotenen) rechtsextremen Inhalten verlinkt haben. Hintergründe erläutert Mario Sixtus bei heise online.
Nachtrag: law blog – Leser Sven vermisst meine Meinung zu der Sache. Ich bin wie viele Bürger und Politiker der Ansicht, dass die Bezirksregierung Düsseldorf überflüssig ist und abgeschafft gehört. Zum Prozess selbst würde ich anmerken, dass es für einen Angeklagten meistens keine gute Strategie ist, mit Strafrichtern „Grundsatzfragen“ klären zu wollen.
Nachtrag 2: Etwas mehr Hintergründe im Bericht auf heute.de.