FRISTLOS

Eine Mandantin versorgt, die sich – ganz eilig – wegen einer „fristlosen Kündigung“ angekündigt hatte.

Das Schreiben des Arbeitgebers las sich aber ganz anders: „… kündigen wir das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum 30. November 2004.“

Die erst verdutzte und dann reichlich aufgelöste Mandantin, die schon den zweiten Tag unentschuldigt fehlte, erst mal zum Arzt geschickt. Ein gelber Schein kann nämlich nur hilfreich sein. Gegen die fristlose Kündigung, die ihr jetzt wegen unentschuldigten Fehlens droht.