Auch wenn ein Hotel „Beach Club“ heißt, muss es nicht unmittelbar am Strand liegen. Das Oberlandesgericht Celle ließ laut Spiegel online einen Reisenden abblitzen. Der Kunde hatte Entschädigung verlangt, weil er auf den Namen der Anlage vertraut habe. Bis zum Meer waren es tatsächlich 700 Meter.