GEHEIMZAHL

Bei Missbrauch von gestohlenen ec-Karten bejaht der Bundesgerichtshof den „Beweis des ersten Anscheins“, dass der Bankkunde grob fahrlässig mit seiner Geheimzahl umgegangen ist. In dem Prozess, der laut Spiegel online heute entschieden wurde, hatte sich eine Frau darauf berufen, dass der Dieb sich die Geheimzahl anderweitig beschafft hatte. Dass das Sicherheitssystem Löcher habe, wollten die obersten Richter nicht glauben.

Der zuständige XI. Zivilsenat ist ohnehin nicht gerade dafür bekannt, dass er allzuviel Kritik an Banken übt. So gab es sogar schon Befangenheitsanträge gegen Richter. Diesen war vorgeworfen worden, auffällig oft bei bankennahen Veranstaltungen bezahlte Vorträge zu halten.