Erstmals wird ein deutscher Staatsangehöriger wegen einer Straftat ausgeliefert, die er im Ausland begangen haben soll. Das Oberlandesgericht Hamm hat laut beck-aktuell für einen 22-jährigen Mann einen Haftbefehl erlassen, damit er der spanischen Justiz übergeben werden kann. Gegen den Verdächtigen wird in Spanien wegen Mordverdachts ermittelt.
Bisher schloss es das Grundgesetz kategorisch aus, dass ein Deutscher ans Ausland ausgeliefert wird. Der Mann hätte gegebenfalls in Deutschland vor Gericht gestellt werden müssen. Doch mit dem „Europäischen Haftbefehl“ wird das Grundgesetz deutlich aufgeweicht – eine Auslieferung an EU-Länder ist jetzt möglich.
Ich habe bei der Regelung ein ganz schlechtes Gefühl. Man muss sich nur mal überlegen, welche Möglichkeiten das Gesetz Politikern oder Geheimdiensten schafft, unliebsame Bürger einer „befreundeten Justiz“ zu überantworten.