Hat ebay geschlunzt? Weil die Firma bzw. deren Provider den dubiosen Wechselanträgen für die Domain nicht widersprach, habe die Plattform zumindest grob fahrlässig gehandelt. Das meint eine Kölner Rechtsanwältin und erkennt laut Spiegel online eine Pflichtverletzung. Diese wiederum begründe Schadensersatzansprüche aller Anbieter, deren Auktionen ausliefen, ohne dass die Masse der ebay-Nutzer Angebote abgeben konnte.
Wenn es so wahr, ist sicher was dran. Allerdings müssen Anbieter auch belegen, dass höhere Angebote eingegangen wären, wenn ebay erreichbar gewesen wäre.
(danke an Marc Wickel für den link)