KOST UND LOGIS

Zwei Briten, die 18 Jahre unschuldig hinter Gittern saßen, müssen Geld für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis bezahlen. Ein Viertel ihres Schadenersatzes wird ihnen deshalb nicht ausgezahlt, berichtet n-tv.

Gewährleistungsansprüche für den Fraß sind wahrscheinlich verjährt.

(danke an Thomas Wallner für den link)

KEINE RENOVIERUNG

Hunderttausende Mieter können sich freuen. Der Bundesgerichtshof hat Renovierungsklauseln mit starrem Fristenplan für unwirksam erklärt (Urteil vom 23. Juni 2004, PDF).

Im entschiedenen Fall verpflichtete der Mietvertrag die Mieterin, Küche, Bad und Toilette alle zwei Jahre und die übrigen Räume alle fünf Jahre zu renovieren. Ob die Räume tatsächlich renovierungsbedürftig waren, spielte nach dem Wortlaut der Klausel keine Rolle.

So geht es nicht, urteilt das höchste deutsche Zivilgericht. Es könne ja durchaus sein, dass ein Mieter bestimmte Räume nur sehr geringfügig nutzt – zum Beispiel im Fall längerer Abwesenheit. Auch könne er mit besonders guten und langlebigen Materialien gearbeitet haben.

Wer also einen starren Fristenplan im Mietvertrag hat, wird sich Hoffnungen machen können, überhaupt nicht renovieren müssen. Das Gericht erklärt nämlich die Klausel für komplett unwirksam.

Die armen Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen der Haus- und Grundbesitzervereine werden sich ab Montag was anhören müssen. Die Regelung stammt nämlich aus einem Mustervertrag von Haus und Grund. Würde mich nicht wundern, wenn der eine oder andere Eigentümer sich mal überlegt, Haus und Grund zu verklagen. Immerhin haben sich schon seit Jahren die Stimmen gemehrt, welche Zweifel an starren Fristenplänen äußerten.

ERSATZ

So äußert sich die Post zu einem niemals zugestellten Einschreiben/Rückschein:

Leider können wir eine ordnungsgemäße Auslieferung der Sendung nicht nachweisen. Weiter, sofort von uns eingeleitete Nachforschungen blieben ebenfalls erfolglos. Deshalb müssen wir von einem Verlust der Sendung ausgehen. Nach den Haftungsregeln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen leisten wir … Schadensersatz in Höhe von 25,00 Euro. Das entrichtete Beförderungsentgelt von 4,40 Euro erstatten wir Ihnen ebenfalls.

Wie gut, dass es nur um die nicht angekommene Kündigung des Leasingvertrages für einen Alfa Romeo im Wert von 37.000 Euro geht.

UNBEANTWORTET

Am Freitagabend ausnahmsweise zwei Stunden nicht erreichbar gewesen. 27 unbeantwortete Anrufe. Wie sich herausstellte, war ein Mandant festgenommen worden. Der 27. Anruf war allerdings die Nachricht, dass er nach knapp anderthalb Stunden wieder gehen durfte. Mehr werde ich dann wohl bei einer Besprechung am Dienstag erfahren.

KEINE AHNUNG

„Der Fußgänger hatte keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, also überfuhr ich ihn.“

Das Regierungspräsidium Kassel zeigt Humor und stellt die schrägsten Stellungnahmen in Bußgeldsachen ins Netz. Kostproben:

„Das vorausfahrende Fahrzeug bremste korrupt ab …“

„Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von der Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten.“

„Mein verletzter Mann befindet sich in größter Lebensgefahr, denn er steht bei Dr. med. S. in ärztlicher Behandlung.“

Außerdem macht ein Hund eine Zeugenaussage und ein Hobbykünstler legt ein gemaltes Geständnis ab.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

WOHNFLÄCHEN

WOHNFLÄCHEN

Interessanter Bericht im manager-magazin:

„Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche: Bei der Angabe von Quadratmeterzahlen werden Haushersteller, Makler, Bauträger oder Vermieter kreativ. Seltsamerweise sind dem Erfindungsreichtum wenig Grenzen gesetzt – im Regelungsland Deutschland ist gerade diese wichtige Frage kaum reguliert.“