OLYMPISCHE VORFREUDE

Meine Sekretärin arbeitet sich durch die Tagespost. Sie hält einen Briefumschlag der Daimler-Chrysler-Bank hoch:

Wollen Sie eine Athen-Eule gewinnen?

Wir haben uns dann doch für die Ablage P entschieden.

VERNEHMUNGEN

Nach § 163a Strafprozessordnung muss der Beschuldigte zum Tatvorwurf vernommen werden. In „einfachen Sachen“ lässt es das Gesetz genügen, wenn er Gelegenheit erhält sich schriftlich zu äußern.

Vom Polizisten, der meinem Mandanten einen Anhörungsbogen wegen „Raub, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung“ geschickt hat, würde ich gerne mal wissen, wo für ihn die „einfachen Sachen“ aufhören.

ZAUBERSATZ

Aufschlussreiches Gespräch mit einem Mandanten. Der genießt es nach langen Ehejahren, als Single auf dem Markt zu sein. In unserem Alter, meint er, dürfe Mann nie vergessen, den Zaubersatz zu sagen:

Du kannst mich auch zu Hause anrufen.

HONORARE

Ich habe meine erste Strafsache nach dem neuen Gebührenrecht, das seit dem 1. Juli gilt, abgerechnet. Der Verteidiger kriegt jetzt eine Grundgebühr. Sie wird mit dem ersten Pups fällig und soll den Aufwand vergüten, der mit der Einarbeitung in die Sache verbunden ist.

Daneben gibt eine allgemeine Verfahrensgebühr. Die Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen und Haftprüfungsterminen löst außerdem eine Terminsgebühr aus. So was gab es bislang auch noch nicht. Wird das Verfahren dann nach segensreicher Mitwirkung des Verteidigers eingestellt, fällt noch eine Erledigungsgebühr an.

Bislang gab es eigentlich nur zwei Gebühren: die allgemeine Tätigkeitsgebühr und eine Prämie für die eventuelle Einstellung. Da die Gebührenrahmen nach neuem Recht einen ähnlichen Spielraum wie die alten geben, ist jetzt plötzlich reichlich Luft nach oben. Was bedeutet, dass es erstmals möglich sein dürfte, Strafsachen bis zu mittlerer Intensität betriebswirtschaftlich sinnvoll abzurechnen – und zwar ohne Gebührenvereinbarung.

Ist halt doch nicht alles schlecht, was die Frau Zypries fabriziert.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

ICH DICH AUCH

Intercity Hamburg – Frankfurt. Auf dem Doppelsitz neben mir ging mächtig die Post ab. So verliebt wäre ich auch mal gerne. Mit der Zeit näherte sich das Ganze schon der Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber kurz vor Dortmund unterbrach ein Klingelton das rege Treiben. Es war sein Handy.

Hallo. – Ach, du bist es. – Nein, wir haben keine Verspätung. – Och, eher langweilig. Du weisst ja, wie diese Sitzungen … – Nö, der Jochen konnte dann doch nicht mitkommen. Aber es hat ganz gut geklappt. – Lass nur, ist nicht nötig. Ich nehme ein Taxi nach Hause. – Gib´ dem Kleinen einen Kuss, o.k.? – Jaaaaaa, ich dich auch.

Er ist dann in Düsseldorf auf der einen Seite des Wagens ausgestiegen. Sie auf der anderen. So ganz wollte er nämlich nicht ausschließen, dass ihn seine Frau am Bahnhof abholt.

Das war dann aber doch nicht der Fall.

EISIG

Immer wieder gern gesehen sind Taxifahrer, die sich das Fahrtziel anhören und sagen: „Warum fahren Sie da nicht mit der S-Bahn hin?“ In solchen Fällen hole ich einen Notizzettel aus meiner Brieftasche. „Was machen Sie jetzt?“ „Ich schreibe mir die Taxinummer auf. Vielleicht erklärt Ihnen das Ordnungsamt ja, dass das Taxenmonopol mit einer Beförderungspflicht gekoppelt ist.“

Wahlweise kann man auch die Wörter „Anzeige“ und „Bußgeld“ fallen lassen. Spätestens dann findet die Fahrt doch noch statt. Allerdings unter eisigem Schweigen. Und ohne das Trinkgeld, das ansonsten sicher nicht zu knapp ausgefallen wäre. Aber er hat es ja nicht anders gewollt.

SCHNÄPPCHENPREISE

SCHNÄPPCHENPREISE

Das Oberlandesgericht Hamm hat es dem Anwaltsdiscounter JuraXX untersagt, mit Schnäppchenpreisen für die Beratung zu werben. JuraXX hattte diese für 10 bis 50 Euro angeboten. Laut taz hatte ein Essener Fachanwalt für Arbeitsrecht gegen das Angebot geklagt.

(danke an Michael Holzt für den link)

GEPFLEGT

Das sprachliche Highlight des Tages stammt von der DAS-Rechtsschutzversicherung:

„Dieses Schriftstück erhalten Sie mit der Bitte, um die Erstattung bemüht zu sein.“

UNZUSTÄNDIG

UNZUSTÄNDIG

Weil in ihrem Wohnwagen der Gasherd explodiert, kommt in Hessen eine junge Afrikanerin ins Krankenhaus. Dort stellt sich heraus, dass ihre italienischen Papiere eine Totalfälschung sind. Die junge Frau gibt zu Protokoll, dass sie eine Frau aus Duisburg in Nigeria auf der Straße angesprochen und ihr einen tollen Job in Deutschland versprochen hat.

Mit falschen Papieren sei sie dann nach Düsseldorf geflogen. Von dort ging es nach Duisburg, in das Haus der netten Frau. Mit Zwischenstopps über diverse Bordelle in Nordrhein-Westfalen soll sie dann nach Hessen gekommen sein, wo sie dem tollen Job dann in besagtem Wohnwagen nachging, den ihr ein netter Mann für 125 Euro pro Tag vermietete.

Die Geschichte als solche ist alltäglich. Leider. Nicht so alltäglich ist, was diverse Staatsanwaltschaften aus dem Fall gemacht haben. Die hessische Behörde schickte die Akte nach Nordrhein-Westfalen. Dort allerdings fasste man die Unterlagen nur mit spitzen Fingern an. Der Staatsanwalt in Düsseldorf schreibt einen mehrseitigen Aufsatz über die einschlägigen Paragrafen und kommt zum gewünschten Ergebnis: Ich bin örtlich nicht zuständig.

Pflichtbewusst gibt er die Akte weiter ans Opfer seiner Wahl. Doch auch der nächste Staatsanwalt ist nicht auf den Kopf gefallen. Mit ebenso zutreffenden Argumenten und noch mehr Paragrafen legt er nach intensivem Studium der Strafprozessordnung schriftlich nieder, dass er unter keinen Umständen irgend etwas mit der Sache zu tun hat. Oder haben will.

Die Akte wandert dann noch durch verschiedene Staatsanwaltschaften. Alle lehnen es empört ab, in der Sache etwas zu unternehmen. So was geht natürlich nicht von heute auf morgen, sondern dauert etliche Monate.

Während sich die Staatsanwälte noch balgten, wurde die junge Frau abgeschoben. So dass es jetzt keine Zeugin mehr gibt, die mögliche Beteiligte belasten könnte. Die Beschuldigten haben natürlich nicht mal Pieps gesagt.

Damit dürfte sich die weitere Arbeit auf eine Einstellungsverfügung begrenzen.

FALSCH BELEHRT

Wenn Gerichte falsch über Rechtsmittel belehren, darf das dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht erneut in einer Entscheidung hingewiesen, berichtet beck-aktuell. Eine Klägerin hatte die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Dazu hatte sie das Verwaltungsgericht aufgefordert. Nach dem Gesetz hätte der Antrag aber zwingend beim Verwaltungsgericht eingereicht werden müssen.

ANSCHLUSS

Düsseldorf Hauptbahnhof, 3. August, 9.18 Uhr. Nett, dass die Lautsprecherstimme mitteilt, der ICE von Amsterdam nach ichweißnichtmehr falle aus. Weniger nett, dass sie noch nicht einmal eine Begründung dafür hat. Keine gute Idee, das nicht wenigstens mal in Englisch durchzusagen. Die amerikanischen und japanischen Touristen auf dem Gleis gegenüber haben den nächsten Anschluss jedenfalls verpasst.

KLEINES GLÜCK

KLEINES GLÜCK

Die DB Lounge im Hamburger Bahnhof hat jetzt endlich geöffnet. Okay, an sich ist das keine Nachricht. Würde ich nicht gerade drin sitzen und mich nach einer stickigen Verhandlung (im doppelten Wortsinn) unendlich über einen klimatisierten Raum und gekühlte Getränke freuen.

Wenn sie jetzt noch den Handyposauner neben mir ausschalten würden, stände meinem kleinen Glück nichts im Wege.

FARBENLEHRE

Kulis sollte man schließen, bevor man sie in die Hemdtasche steckt. Zur notfallmäßigen Reinigung im Büro sollte man auch nicht die erstbeste Flüssigkeit verwenden, die man bei den Utensilien der Reinigungskraft findet. Ansonsten geht zwar das Schwarz vom Kuli raus, das Blau vom Hemd aber auch.

KEINE GEBÜHREN

KEINE GEBÜHREN

Banken dürfen keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde sein Wertpapierdepot zu einer anderen Bank überträgt. Das Oberlandesgericht Köln hat eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt, berichtet beck-aktuell. Die Bank sei ohnehin gesetzlich verpflichtet, dem Kunden seine Wertpapiere auf Verlangen herauszugeben. Dafür könne sie nicht auch noch Geld berechnen.

Vielleicht werde ich meine Yellowbubble jetzt ja doch noch los…

FÜRSORGE

FÜRSORGE

Es menschelt mal wieder im Polizeibericht:

Schlafplatz unter Polizeiaufsicht

Braunschweig (ots) – Ausgerechnet auf dem Außengelände des 2. Polizeikommissariates in Braunschweig versuchte ein 38-Jähriger seinen Rausch auszuschlafen. Er legte sich in ein Gebüsch und wurde hier von den Beamten gegen 14.14 Uhr !!! aufgefunden. Da man ihn hier nicht bis zur Ausnüchterung beaufsichtigen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam bis zur Ausnüchterung zugeführt.

(danke an Mathias Schindler für den link)