VERSUCHUNG

Bei Verkehrsunfallsachen muss die Versicherung des Schädigers auch die Anwaltsgebühren tragen. Eine große Versicherung macht mir jetzt folgenden Vorschlag:

Wir zahlen zur Abgeltung aller Ansprüche 10.000 Euro. Ihre Anwaltsgebühren übernehmen wir nach einem Gegenstandswert von 15.000 Euro. Der Gebührenvorschlag ist Gegenstand des Vergleichs.

Wessen Interessen vertrete ich denn? Meine? Oder die meiner Mandanten? Ich schätze mal, das Angebot lehne ich ab.

HÖHERE GEWALT

HÖHERE GEWALT

Wie es aussieht, können sich die Autoversicherungen beim Gesetzgeber bedanken. Der hat nämlich nicht nur verordnet, dass bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis keine Mehrwertsteuer fällig ist. Sondern sich auch noch die Regelung ausgedacht, dass die Mithaftung eines Autofahrers aus der sogenannten Betriebsgefahr nur noch bei „höherer Gewalt“ entfällt.

In der Gerichtspraxis scheint das dazu zu führen, dass Geschädigte selbst dann teilweise für ihren Schaden aufkommen müssen, wenn sie absolut nichts falsch gemacht haben. Beispiel: Ein erwachsener Fußgänger rennt plötzlich auf die Straße. Der Autofahrer reagiert schnell, kann aber trotzdem nicht mehr rechtzeitig bremsen

25 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.

Oder ein Taxifahrer wechselt einfach die Spur, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Vollbremsung und Ausweichmanöver enden für den Autofahrer hinter ihm auf einer Verkehrsinsel.

30 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.

Bei solchen Entscheidungen werden die Versicherungen versuchen, die Quoten noch höher zu treiben. Dagegen hilft dann nur noch eins: vernünftiger Verkehrsrechtsschutz.

SUUUUPER WICHTIG

Manche Leute machen es am Telefon so wichtig und eilig, dass ich für sie meinen Zeitplan umwerfe. Sehr schön, wenn der potenzielle Mandant dann nicht mal anruft und Bescheid sagt, dass er nicht kommt.

Wenn dann am nächsten Tag – ohne jede Erklärung – das gleiche Spiel wieder losgeht, bitte ich allerdings um Verständnis dafür, dass wir es künftig nach meinen Regeln spielen. Termin am Freitag. Früher geht nicht.

Ansonsten empfehle ich die anderen 3.999 Anwälte in Düsseldorf…

STOLZ

Ich bin ein bisschen stolz auf mich. Ohne fremde Hilfe zu Hause ein WLAN so installiert, dass es mit meinem Notebook spricht.

Dabei immer überlegt, was wohl meine Kunden sagen würden, wenn ich ihnen dafür, dass ich Ihnen meinen kostenpflichtigen Service anbiete, zunächst eine „Bereitstellungspauschale“ abknöpfe.

Nachtrag: Da in den Kommentaren Fragen nach dem Datenschutz aufgeworfen werden, ergänzend die Info, dass es sich um den DSL-Anschluss in meiner Wohnung handelt. Das LAN im Büro geht auch weiterhin über Kabel. Und WEP habe ich zu Hause auch aktiviert…

AUFWEICHUNG

Rechtsberatung durch Nichtanwälte wird leichter möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass ein 74-jähriger ehemaliger Richter kostenlos zwei Kriegsdienstverweigerern helfen durfte. Als „erfahrener Jurist“ habe er hierzu auch die erforderlichen Kenntnisse, so die taz.

Der Artikel erläutert auch die wirtschaftlichen Hintergründe, die viele Seiten auf eine Aufweichung des Rechtsberatungsgesetzes hinarbeiten lassen. Insbesondere wollen die Rechtsschutzversicherungen ihre Kunden durch eigene Angestellte beraten lassen.

danke an Torsten Kleinz für den link /

Quelle Cartoon: wulkan (www.wulkan-comic.de)

TEURE LUFT

Ob im Büro oder zu Hause – hier in Düsseldorf heizt man mit Gas. Deshalb lese ich mit Interesse bei Spiegel online, dass der Brennstoff mit Luft und anderen billigen Substanzen angereichert wird – ohne dass gleichzeitig der Preis sinkt.

Zivilrechtlich ist das Ganze nicht sonderlich kompliziert. Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache „von mittlerer Art und Güte zu leisten“ (§ 243 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Bei Erdgas dürfte sich das ja im Zweifel am Brennwert festmachen lassen. Allerdings findet man schon über Google schnell Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtwerken, die es ausdrücklich erlauben, den Brennwert aus sachlichen Gründen zu vermindern.

Mal sehen, mit was Staatsanwälte heizen.

KULTURK(R)AMPF

KULTURK(R)AMPF

Der Springer-Verlag und die Spiegel-Gruppe kehren schnellstmöglich zur alten Rechtschreibung zurück. Spiegel online veröffentlicht die Meldung als Aufmacher und damit dürfte der Kulturkampf wohl eröffnet sein.

So lange die Schüler nach der neuen Rechtschreibung lernen (müssen), wird die Aktion scheitern. Besser kann man sich wohl nicht von seiner künftigen Zielgruppe entfremden.

FÜNF LEUTE

FÜNF LEUTE

Endlich habe ich Sie mal am Telefon. Ich telefoniere schon seit Wochen hinter Ihnen her.

Ich habe mehrfach versucht, Sie zurückzurufen. Bei Ihnen geht niemand ans Telefon.

Als Außendienstler bin ich fast nie zu Hause.

Aber Sie haben doch ein Handy?

Selbstverständlich.

Dann geben Sie mir doch Ihre Nummer.

Nein, die gebe ich nicht raus. Die Nummer haben nur fünf Leute.

Tja, dann werden wir uns wohl auch in Zukunft selten sprechen…

ENDLOS

Wenn man sich die Justizreformen der letzten Jahrzehnte anguckt, stand immer ein Ziel im Vordergrund. Mehr Geld für Rechtsanwälte. Just kidding. Prozesse sollten beschleunigt werden. Wie schnell man so was konterkarieren kann, zeigt das neue Gebührenrecht, in Kraft seit dem 1. Juli.

Vorprozessuale Kosten mussten früher praktisch überhaupt nicht erstattet werden. Jetzt gilt die Regel, dass diese Kosten nur teilweise von den späteren Verfahrensgebühren aufgefressen werden. Was nichts anderes bedeutet, dass der Prozessgewinner vom Verlierer einen Teil seiner vorprozessualen Kosten verlangen kann.

Statt diese Kosten jetzt aber in das relativ einfache Festsetzungsverfahren nach dem Rechtsstreit aufzunehmen, hatte der Gesetzgeber die Idee, dass diese Kosten neben der Hauptforderung eingeklagt werden müssen. Das führt dazu, dass das Gericht in vielen Fällen nicht mehr nur über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden haben wird, sondern auch über die außergerichtlichen Kosten.

Das kostet natürlich enorme Ressourcen. Und vor allem Zeit, weil die Prozesse mit jeder anhängigen Forderung länger dauern. Zu allem Überfluss hat der Gesetzgeber das Verfahren auch noch so geregelt, dass der Richter im Zweifel ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer einholen muss, ob die Forderung der Höhe nach in Ordnung geht. Und das in jedem einzelnen Fall!

Wie es aussieht kann auch der Beklagte seine außergerichtlichen Kosten geltend machen. Als Widerklage. Denn gesetzt den Fall, dass der Kläger verliert, spricht ja einiges dafür, dass die Aufwendungen des Beklagten für die Zurückweisung der Forderung korrekt waren. Ein wunderbares Instrument, um jeden Prozess endlos in die Länge zu ziehen, was ja für den Beklagten sehr häufig ein legitimes Anliegen ist.

Ich werde weiter berichten – von beiden Seiten.

HAUS FÜR 2,50

HAUS FÜR 2,50

Hat sie? Oder hat sie nicht? Nämlich ein Haus bei ebay ersteigert, und das Ganze für 2,50 Euro. Leider steht im dpa-Bericht nichts zu den näheren Umständen des Geschäftes. Ist ein Grundstück schon dabei, wäre der Kauf eindeutig unwirksam, weil er nicht notariell beurkundet ist.

Geht es dagegen nur um einen Bauauftrag und kommt das Grundstück von dritter Seite, fragt sich, ob der Disclaimer „Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro … “ wirksam ist. Dabei kommt es auf die Gestaltung des Angebotes an. Entscheidend ist die Frage, wie ein verständiger Betrachter die Gesamtaussage verstehen musste.

Das kann so und so ausgehen. Das Gericht wird schon bei der Entscheidung, ob die Klägerin Prozesskostenhilfe erhält, Farbe bekennen.

Nachtrag: Sascha Kremer (Vertretbar.de) begründet eingehend, warum sich die Klägerin keine Hoffnung auf Prozesskostenhilfe machen sollte. Vielleicht sollte er seine Stellungnahme an den „Verkäufer“ mailen, dann hat dessen Anwalt keine Arbeit mehr.