Andrej Schoeke hat eine Frage:
Darf man Anwälte in Naturalien bezahlen?
Ich wüsste jetzt nicht, dass das verboten ist.
Einziges Problem dürfte bis vor einiger Zeit gewesen sein, dass Anwälte nicht für weniger Geld arbeiten durften als in der Gebührenordnung festgelegt. Ob sich der Wert einer Gegenleistung immer exakt bestimmen lässt, darf ja bezweifelt werden.
(Mir fällt da spontan Iveta ein, eine sehr nette Lettin, die mich nach einem sehr erfolgreichen Termin auf dem Ausländeramt Leverkusen sinngemäß gefragt hat, ob sie meine Rechnung auch zahlen kann, indem sie mir ihre Briefmarkensammlung zeigt.)
Aber das Problem mit dem Gegenwert hat sich vor einiger Zeit erledigt. Zumindest im außergerichtlichen Bereich sind niedrigere Gebühren nämlich jetzt ausdrücklich erlaubt (§ 4 Abs. 2 S. 1 RA-Vergütungsgesetz).
Nachtrag: Hier ist der vermisste Beitrag wieder. Erst war er doppelt, dann habe ich einen gelöscht, aber irgendwie hat es beide erwischt. Dafür lässt sich der Beitrag „Anzeige“ nicht löschen…