KARTELL

Das Bundesverfassungsgericht sprengt das Kartell der Insolvenzanwälte. Jeder Bewerber müsse entsprechend seiner Eignung gleichen Zugang zu Insolvenzverwaltungen haben, heißt es in der Entscheidung.

Bislang sieht die Praxis gemeinhin so aus, dass immer wieder die gleichen Anwälte vom Gericht beauftragt werden. Und zwar nach Kriterien, über die gemeinhin viel gemunkelt wird. Aber beweisen lässt sich natürlich nichts.

Mich persönlich betrifft das nicht, weil ich höchstens mal die Forderung eines Gläubigers zur Tabelle anmelde. Aber allen wirtschaftsrechtlich orientierten (Jung)Anwälten bietet sich hier eine große Chance. Obwohl ich fürchte, dass es bis zu einer spürbaren Änderung noch einer mächtigen Klagewelle an der Basis bedarf.