Wenn man für einen Jugendlichen die elfte oder zwölfte Akte aufmacht und er schon zwei Jahre auf Bewährung als Hypothek mit in das neue Verfahren bringt – da kann man sich auch als Verteidiger nicht ganz gegen defätistische Gedanken wehren.
Dass es für sein Leben vielleicht gar nicht schlecht wäre, wenn er jetzt wirklich mal eine Strafe absitzen muss. Und im Knast eine Lehre macht, damit er wenigstens ein bisschen Lebensperspektive hat.
Gedanken schnell wieder abgeschaltet. Nächste Woche ist Haftprüfungstermin. Da werden erst mal die Haftgründe zerpflückt und der persönliche Freiheitsanspruch durchgesetzt. Mal sehen, ob die wenigen noch verbliebenen Argumente ziehen.