SCHLÜSSELROLLE

SCHLÜSSELROLLE

Als Verteidiger kann man mit einer schriftlichen Vollmacht neue Schlüssel abholen, nachdem der Schlüsseldienst nach der polizeilichen Durchsuchung ein neues Schloss in die Haustür des Mandanten eingesetzt hat.

Und zwar unabhängig von der Frage, ob der Mandant zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Das Abholen auf der Wache hat ganz gut geklappt. Die Weitergabe dürfte etwas riskanter sein. Unterstellt, es existiert ein Haftbefehl gegen meinen Mandanten. Was ich, trotz ansonsten guter Quellen, bislang leider noch nicht in Erfahrung bringen konnte.