GHOSTWRITER

Eine Kölner Jurastudentin soll für ihre Examensarbeit für 2.000 Euro einen Ghostwriter beschäftigt haben. Das kam heraus, als im Rahmen eines anderen Verfahrens ihr Computer beschlagnahmt und ausgewertet wurde. Das Justizprüfungsamt hat die schwerste Sanktion gegen die Studentin verhängt – sie wird nicht mehr zur Prüfung zugelassen. Die Frau kann gegen die Entscheidung klagen.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)