ÜBERFÜHRT

ÜBERFÜHRT

Eigentlich suchte die Polizei in der Wohnung meines Mandanten nach weichen Drogen. Als sie nach anderthalb Stunden immer noch nichts gefunden hatten, gaben die Beamten auf.

Doch nicht ganz.

Im Ermittlungsbericht steht fast beschwörend, die Wohnung biete ein einschlägiges Ambiente. Sie mache einen unaufgeräumten Eindruck. Auf der unteren Ablage des Beistelltisches im Wohnzimmer habe man ein Päckchen Zigarettenpapier und ein BIC-Feuerzeug entdeckt. Ergebnis: Der Tatverdachte habe sich durch Indizien mittelbar bestätigt.

Zigarettenpapier und Feuerzeug wurden sogar als Beweismittel beschlagnahmt.

Es wird mir schwer fallen, in meiner Verteidigungsschrift nicht ironisch zu werden.