HÖHERE GEWALT
Wie es aussieht, können sich die Autoversicherungen beim Gesetzgeber bedanken. Der hat nämlich nicht nur verordnet, dass bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis keine Mehrwertsteuer fällig ist. Sondern sich auch noch die Regelung ausgedacht, dass die Mithaftung eines Autofahrers aus der sogenannten Betriebsgefahr nur noch bei „höherer Gewalt“ entfällt.
In der Gerichtspraxis scheint das dazu zu führen, dass Geschädigte selbst dann teilweise für ihren Schaden aufkommen müssen, wenn sie absolut nichts falsch gemacht haben. Beispiel: Ein erwachsener Fußgänger rennt plötzlich auf die Straße. Der Autofahrer reagiert schnell, kann aber trotzdem nicht mehr rechtzeitig bremsen
25 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.
Oder ein Taxifahrer wechselt einfach die Spur, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Vollbremsung und Ausweichmanöver enden für den Autofahrer hinter ihm auf einer Verkehrsinsel.
30 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.
Bei solchen Entscheidungen werden die Versicherungen versuchen, die Quoten noch höher zu treiben. Dagegen hilft dann nur noch eins: vernünftiger Verkehrsrechtsschutz.