Ich habe meine erste Strafsache nach dem neuen Gebührenrecht, das seit dem 1. Juli gilt, abgerechnet. Der Verteidiger kriegt jetzt eine Grundgebühr. Sie wird mit dem ersten Pups fällig und soll den Aufwand vergüten, der mit der Einarbeitung in die Sache verbunden ist.
Daneben gibt eine allgemeine Verfahrensgebühr. Die Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen und Haftprüfungsterminen löst außerdem eine Terminsgebühr aus. So was gab es bislang auch noch nicht. Wird das Verfahren dann nach segensreicher Mitwirkung des Verteidigers eingestellt, fällt noch eine Erledigungsgebühr an.
Bislang gab es eigentlich nur zwei Gebühren: die allgemeine Tätigkeitsgebühr und eine Prämie für die eventuelle Einstellung. Da die Gebührenrahmen nach neuem Recht einen ähnlichen Spielraum wie die alten geben, ist jetzt plötzlich reichlich Luft nach oben. Was bedeutet, dass es erstmals möglich sein dürfte, Strafsachen bis zu mittlerer Intensität betriebswirtschaftlich sinnvoll abzurechnen – und zwar ohne Gebührenvereinbarung.
Ist halt doch nicht alles schlecht, was die Frau Zypries fabriziert.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)