UNZUSTÄNDIG
Weil in ihrem Wohnwagen der Gasherd explodiert, kommt in Hessen eine junge Afrikanerin ins Krankenhaus. Dort stellt sich heraus, dass ihre italienischen Papiere eine Totalfälschung sind. Die junge Frau gibt zu Protokoll, dass sie eine Frau aus Duisburg in Nigeria auf der Straße angesprochen und ihr einen tollen Job in Deutschland versprochen hat.
Mit falschen Papieren sei sie dann nach Düsseldorf geflogen. Von dort ging es nach Duisburg, in das Haus der netten Frau. Mit Zwischenstopps über diverse Bordelle in Nordrhein-Westfalen soll sie dann nach Hessen gekommen sein, wo sie dem tollen Job dann in besagtem Wohnwagen nachging, den ihr ein netter Mann für 125 Euro pro Tag vermietete.
Die Geschichte als solche ist alltäglich. Leider. Nicht so alltäglich ist, was diverse Staatsanwaltschaften aus dem Fall gemacht haben. Die hessische Behörde schickte die Akte nach Nordrhein-Westfalen. Dort allerdings fasste man die Unterlagen nur mit spitzen Fingern an. Der Staatsanwalt in Düsseldorf schreibt einen mehrseitigen Aufsatz über die einschlägigen Paragrafen und kommt zum gewünschten Ergebnis: Ich bin örtlich nicht zuständig.
Pflichtbewusst gibt er die Akte weiter ans Opfer seiner Wahl. Doch auch der nächste Staatsanwalt ist nicht auf den Kopf gefallen. Mit ebenso zutreffenden Argumenten und noch mehr Paragrafen legt er nach intensivem Studium der Strafprozessordnung schriftlich nieder, dass er unter keinen Umständen irgend etwas mit der Sache zu tun hat. Oder haben will.
Die Akte wandert dann noch durch verschiedene Staatsanwaltschaften. Alle lehnen es empört ab, in der Sache etwas zu unternehmen. So was geht natürlich nicht von heute auf morgen, sondern dauert etliche Monate.
Während sich die Staatsanwälte noch balgten, wurde die junge Frau abgeschoben. So dass es jetzt keine Zeugin mehr gibt, die mögliche Beteiligte belasten könnte. Die Beschuldigten haben natürlich nicht mal Pieps gesagt.
Damit dürfte sich die weitere Arbeit auf eine Einstellungsverfügung begrenzen.