FALSCH BELEHRT

Wenn Gerichte falsch über Rechtsmittel belehren, darf das dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht erneut in einer Entscheidung hingewiesen, berichtet beck-aktuell. Eine Klägerin hatte die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Dazu hatte sie das Verwaltungsgericht aufgefordert. Nach dem Gesetz hätte der Antrag aber zwingend beim Verwaltungsgericht eingereicht werden müssen.