TEURES VERGNÜGEN

TEURES VERGNÜGEN

Nacktjoggen kostet 600 Euro. So das Oberlandesgericht Karlsruhe. Wie die Vorinstanz erkannte das Gericht auf eine grob ungehörige Handlung, welche im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung stehe. Dem Nacktjogger, der sich auf seine Bürgerrechte berief, half es auch nicht, dass es an dem fraglichen Sommerabend ziemlich heiß gewesen ist, so die Meldung von LexisNexis.

VORBILDLICH

Bei einem Ermittlungsrichter am Düsseldorfer Amtsgericht liegt ein offizielles Verzeichnis aller deutschen Anwälte auf dem Tisch. Ich vermute, dass Beschuldigte hineinsehen dürfen, wenn sie nach einem Anwalt verlangen.

Fast vorbildlich, wenn es nicht die Ausgabe von 2000 wäre.

(EX-)PARTNER

(EX-)PARTNER

19 der rund 80 deutschen Partner der Megakanzlei Linklaters könnten demnächst arbeitslos sein. Neben einer Herabstufung drohe ihnen sogar der Rausschmiss aus der Kanzlei, berichtet der Branchendienst JUVE.

Ein weiteres Zeichen dafür, dass die hochgelobten Fusionen mit anglo-amerikanischen Anwaltsfabriken ein Fehler waren. Was Daimler mit Chrysler gemacht hat, läuft auf der Anwaltsschiene umgekehrt. Ich habe schon von mehreren Kollegen aus solchen Konglomeraten gehört, dass die Managing Directors aus England oder den USA sich mitunter aufführen wie Kolonialherren. Und es auch können. Denn in der Fusionseuphorie, so wird gemunkelt, haben einige Kanzleien Verträge unterzeichnet, für die Mandanten sie locker wegen Falschberatung verklagen könnten.

BESSER ALS ECHT

Spiegel online berichtet über das Weblog einer Amerikanierin, die es gar nicht gibt. Rund 5.000 Besucher pro Tag fesselte ein IT-Manager und verhinderter Schriftsteller pro Tag mit dem erfundenen Leben seiner Protagonistin. Jetzt will er sich mehr seiner Familie widmen. Zurück bleibt eine verwirrte Leserschaft.

Wiederholungen, auch in Deutschland, dürften nicht ausgeschlossen sein.

EINSCHÜCHTERUNG

EINSCHÜCHTERUNG

Im Rahmen eines Strafprozesses wurde die komplette Schadensakte einer Versicherung beschlagnahmt. Der Sachbearbeiter hatte eine ganz eigene Art, mit Zeugen zu sprechen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dieser Telefonnotiz: „Den Befragten darauf hingewiesen, dass er der Wahrheitspflicht unterliegt und bei Falschaussage zu Gefängnis verurteilt werden kann. Einschüchterungsversuch wohl erfolgreich, Zeuge erklärte, er will eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun haben.“

Na, bei solchen Aktenvermerken dürfte einer steilen Karriere ja nichts mehr im Wege stehen.

MÜDE

MÜDE

Wenn ein Anwalt einfach nicht mehr kann und einschläft, kann er bei einer Fristversäumung nicht auf Gnade der Gerichte hoffen. Zumindest nicht der Finanzgerichte. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass ein Anwalt seine Arbeit so
vorplanen muss, dass er nicht plötzlich wegdöst.

JurText online veröffentlicht den Text der Entscheidung.

VIDEOKONTROLLE

Die Post darf ihre Briefverteilungszentren nicht flächendeckend per Video überwachen lassen. Das Bundesarbeitsgericht ist laut beck-aktuell der Auffassung, der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer wiege schwerer als das mögliche Interesse der Post, Briefdiebstähle zu verringern. Die geplante Überwachung sei deshalb unverhältnismäßig.

Ein wichtiges Urteil. Bei der Post gibt es sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und wahrscheinlich auch eine beachtliche Verlustquote. Dazu kommt, dass die Post auch auf die Grundrechte (Postgeheimnis) ihrer Kunden Rücksicht nehmen muss.

Damit wird es für andere, „normale“ Unternehmen ohne Zustimmung des Betriebsrates wohl kaum noch möglich sein, Betriebsflächen mit Video überwachen zu lassen.

SMART

Heute tritt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft. Das erste größere Mandat, das nach den neuen Gebührenvorschriften abgerechnet werden muss, kam um 7.14 Uhr per Fax. Bis 23.59 Uhr gestern Abend wäre es sicher ein paar Euro günstiger gewesen…

Andererseits hatte ich letzte Woche eine smarte Dame hier sitzen, die nur mal ein „unverbindliches Gespräch“ über eine Scheidung führen wollte. Den Auftrag erteilt sie erst im Juli, weil Scheidungen nach dem neuen Gebührenrecht preiswerter werden.

DAHINGESAGT

Meine Mitarbeiterin bittet mich darum, den Mandanten nicht leichtfertig zu sagen, sie könnten „jederzeit“ vorbeikommen. Ein gewisser Teil nehme das wörtlich und wollte keine Termine mehr ausmachen. Diese Mandanten, die Höflichkeit und nackte Realität nicht zu unterscheiden vermögen, berufen sich dann standhaft auf mich und gucken böse, weil sich jemand in die intakte Beziehung zu ihrem Anwalt drängt. Das soll schon zu ernsten Enttäuschungen geführt haben – vor allem wenn ich die nächsten 6 Stunden nicht im Büro bin.

Aber wie sagt man es besser?

MITGELESEN

Vom mit Haftbefehl gesuchten Ex-Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls gibt es vielleicht ein Lebenszeichen. Der ehemalige CSU-Politiker soll versucht haben, „per Fernschreiben“ Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, berichtet tagesschau.de. Das Fernschreiben soll in einem französischen Postamt aufgegeben worden sein.

Da stellt sich die Frage, welcher schlaue Anwalt heutzutage noch in der Lage ist, Fernschreiben zu empfangen. (Schrecksekunde: Wie viele Topkriminelle mögen mir schon vergeblich ferngeschrieben haben?) Außerdem, welche Computersysteme da fleißig mitgelesen haben, so dass die Sache jetzt rausgekommen ist.

Im Übrigen ein Grund, mal über wirksame e-mail-Verschlüsselung nachzudenken. Mathias Schindler, von dem auch die links stammen, hat mir schon mal einige Tipps zukommen lassen. Danke.

Für das Bundeskriminalamt gehört Holger Pfahls übrigens zu den meistgesuchten Verdächtigen.

HOCHSTAPLER

Ein bislang hochgeschätzter Experte auf dem Pflegemarkt hat sich möglicherweise als Hochstapler entpuppt. Er soll gar kein Professor sein, sondern lediglich ein Krankenpfleger. Auch andere Titel, mit denen sich der Mann schmückte, bleiben fragwürdig. Gegen einen Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs habe der Betroffene jedenfalls keinen Einspruch eingelegt, berichtet Spiegel online.