BLÖDE
Neues von der ebay-Front: Die Bewertung „Kunde war zu blöde E-Mail zu lesen“ löscht das Auktionshaus anstandslos wegen des beleidigenden Inhalts.
BLÖDE
Neues von der ebay-Front: Die Bewertung „Kunde war zu blöde E-Mail zu lesen“ löscht das Auktionshaus anstandslos wegen des beleidigenden Inhalts.
heute.t-online erwähnt in einem Bericht über die Weblog-Konferenz BlogTalk 2 den law blog als ein Beispiel dafür, dass in deutschen Weblogs nicht nur Privates und Banales steht.
Wir Deutschen sind also zurückhaltend beim Anlegen von Weblogs. Ich kenne mich in der vielgelobten amerikanischen Szene nicht so aus. Aber dort ist es doch nicht anders als bei uns: Das Anlegen eines Weblogs geht schnell, das Abschalten noch schneller. (Siehe zum Beispiel den Namensvetter law blog.)
Martin E. Röll stellt im Übrigen die gute Frage, warum wir eigentlich mehr Weblogs brauchen. Als einzige Antwort überzeugt mich bisher, dass Masse auch Klasse mit sich bringen könnte.
Aber ich schaffe ich schon heute kaum noch, meine Lieblingsblogs wirklich zu lesen. Noch mehr Klasse würde also dazu führen, dass ich gute Blogs zu Gunsten noch besserer Blogs links liegen lassen müsste. Die Auswahl wäre zwar schön (und schwierig), aber letztlich ist es wie bei Büchern. Wenn ich im Jahr 20 lesen kann, spielt es keine so wichtige Rolle, ob die Zahl der Neuerscheinungen 50.000 oder 200.000 beträgt. Mehr Spaß an der Sache hätte ich als Weblogleser im Ergebnis jedenfalls nicht.
Als Weblogautor spielt es für mich ohnehin keine Rolle, ob hier täglich 10 oder 1000 Leute vorbei schauen. Nicht, dass ich mich nicht über jeden Besucher (und noch mehr über jeden Kommentar) freue. Aber es würde mir als Blogger ehrlich gesagt den Spaß verderben, wenn ich die Zahl der Zugriffe zum Erfolgsmaßstab mache. Deshalb habe ich vor geraumer Zeit den täglichen Blick in den Counter abgeschafft.
Dass man als nichtkommerzieller Blogger gerade nicht auf die Quote schielen muss, ist nämlich ein riesiges Privileg, muss aber erst einmal als solches begriffen werden. Wenn sich dann einige genau diesen Zwang zur Quote auferlegen bzw. ihn propagieren, dürfte genau dies eher zum großen Weblogfrust statt zum kontinuierlichen Wachstum der Bloggerszene beitragen. Mit ein paar knackigen Sätzen reich, berühmt und sexy – das ist eine irreführende Botschaft, um Leute zum Bloggen zu bewegen.
Absolute Traummandate? Aus. Vorbei. Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beschränkt in § 22 den Streitwert auf maximal 30 Millionen Euro.
Vorsicht, demnächst schafft diese Regierung auch den Sechser im Lotto ab.
Der Rechtsphilosoph und Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel beschäftigt sich in der Zeit mit dem neuen Recht des Staates, gekaperte Flugzeuge abzuschießen:
Niemals kann zu diesen Gütern das Leben gehören. Es ist ausgeschlossen, rechtmäßig unbeteiligte Dritte zu töten, um das eigene oder das Leben anderer, und wären es Millionen, zu retten. Niemand kann rechtlich verpflichtet sein, aus Solidarität das eigene Leben für noch so viele andere herzugeben, die er nicht bedroht. Dass es ihm auch der Staat nicht aus Gründen einer solidarischen Pflicht nehmen darf: das eben stellen die Grundrechte klar.
Merkel belegt, welcher ungeheuerliche Tabubruch hinter der Fassade der Terrorbekämpfung stattfindet:
So sind offenbar die Zeiten und die Bedrohungen geworden – und dies ist vielleicht die kälteste Botschaft des Luftsicherungsgesetzes: dass sie staatliche Befugnisse erforderlich oder jedenfalls wirklich machen, für die es innerhalb der Prinzipien des Rechts keinen Ort, keinen Namen und keine Deckung mehr gibt. Wer eine solche Begründung verwirft, muss auch das Gesetz verwerfen, das anders nicht begründbar ist. Wer aber dieses akzeptiert, sollte wissen, was es bedeutet.
Der schleichende Selbstmord des verängstigten Rechtsstaates. Mal sehen, wer oder was die Leiche fleddert.
Gute Nachricht: Der Gesetzentwurf zum Großen Lauschangriff wird ganz schnell wieder beerdigt, so heute.t-online.
Post von Cortal Consors:
Die Sun Hung Kai International Ltd. bietet mir an, meine Aktien der COL Capital zu übernehmen. Ich wusste zuerst gar nicht, was das für ein Papier sein soll. Bis ich die (Un-)Tiefen meines Depots, dort, wo ich nur sehr ungern hingucke, mit Hilfe der Wertpapierkennziffern-Suche etwas ausleuchten konnte. China online. Hat der Spiegel mal empfohlen. Ich hoffe, sie haben den Redakteur gesteinigt.
Ich glaube, ich nehme das Angebot an und gehe für den Erlös zweimal einmal anständig essen.
Btw: Hat jemand Interesse an 85 Yellowbubble? Die gäbe es sogar geschenkt.
Ich bin im Sekretariat über eine offene Schublade gestolpert.
Ich: „Da kann ich mich ja jetzt krankmelden.“
Sekretärin: „Machen Sie doch.“
Ich: „Als Selbstständiger dürfen Sie nicht krank werden.“
Sekretärin: „Wieso, ich bin doch da. Ich kann auch gut Geschichten erzählen.“
Ich glaube, sie meinte nicht den law blog.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Aus einem Schreiben der Stadt Essen, Stadtamt 39:
Sie erreichen mich in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14 bis 15 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr; mittwochs und Freitagnachmittag ist keine persönliche Vorsprache möglich.
Das gezielte Ansprechen von Passanten in der Öffentlichkeit ist wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. Der Fußgänger habe einen Anspruch darauf, dass auch in der Öffentlichkeit seine Individualsphäre gewahrt werde.
Ein interessantes Urteil. Kommunen werden nach der Entscheidung genauer überprüfen müssen, ob sie „Infotische“ etc. ohne weiteres genehmigen können. Auch wenn sich die Zulässigkeit nach öffentlichem Straßenrecht beurteilt, werden sich die Städte kaum zu wissenden „Mittätern“ eines Wettbewerbsverstoßes machen können.
MÜRRISCH
Aus der Berufungsschrift einer Rechtsanwältin:
Wir weisen darauf hin, dass die Berufungseinlegung zunächst nur fristwahrend erfolgt und noch nicht feststeht, dass das Berufungsverfahren durchgeführt wird. Der Berufungsbeklagte wird aufgefordert, von der Bestellung eines beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten Abstand zu nehmen, bis die Berufung begründet ist.
Aufgefordert? Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass sich der Berufungsbeklagte sofort beim Berufungsgericht melden darf. Er hat dann auch Anspruch auf Erstattung der entstehenden Kosten. Auch berufsrechtlich ist es mittlerweile unbestritten, dass die Interessen des Mandanten im Zweifel Vorrang haben. Und die werden immer besser gewahrt, wenn man sich beim Berufungsgericht gleich meldet.
Eine freundliche Bitte wäre somit angebrachter gewesen. Da die Anwältin aber ein Einzelbüro betreibt, aber trotzdem in der Wir-Form schreibt, und der Berufungsbeklagte in Wirklichkeit eine Frau ist, gehe ich mal davon aus, dass der Schriftsatz aus einem einem antiquarischen Prozessformularbuch für mürrische Anwälte abgeschrieben ist.
FREUNDLICHKEIT VS. BERUFSRECHT
Telefonnotiz:
Anruf von Frau M. Bittet um RR. Sie hat heute einen Brief von Ihnen erhalten und möchte wissen was darin steht. Spricht kein deutsch.
Die Frau ist auf der Gegenseite. Der Brief ist ein Mahnbescheid. Wenn ich jetzt freundlich bin und ihr erkläre, um was es geht, schade ich womöglich meinem Mandanten. Denn vielleicht legt die Anruferin keinen Widerspruch ein, wenn sie nicht weiß, was Sache ist.
Ich glaube, ich muss den Rückruf lassen.
Es ging um Urlaubsansprüche. Der Arbeitnehmer hatte vom 22. April 2003 bis zum 31. Juli 2003 bei einer Firme gearbeitet. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab es nicht. Er machte jetzt acht Urlaubstage geltend, die er nicht mehr nehmen konnte.
Gegen die acht Urlaubstage hatte meine Mandantin nichts einzuwenden. Allerdings war sie der Meinung, dass der Arbeitnehmer den Urlaub als freie Tage genommen hatte.
Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht kam mir die Richterin zur Hilfe. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, erklärte sie, ergebe sich der Urlaub aus dem Bundesurlaubsgesetz. Danach seien aber nur fünf Urlaubstage angefallen.
Ich bin mir nicht sicher, warum der Anwalt auf der Gegenseite das geschluckt hat. Immerhin hatten wir die acht Urlaubstage nicht in Zweifel gezogen (vielleicht, weil es mündlich so ausgemacht war). Der Hinweis der Richterin schoß also etwas über das Ziel hinaus, obwohl ich ihn mir natürlich gern zu Eigen machte.
In Zivilverfahren ist es klar, dass ein Richter nicht von sich aus „Rechtsberatung“ betreiben darf. Weist er einen Beklagten zum Beispiel darauf hin, dass der Anspruch verjährt ist, kann er als befangen abgelehnt werden.
Im Arbeitsgerichtsverfahren dürfte das kaum anders sein. Ich behalte das mal im Auge. Schließlich kommt ja früher oder später ein Verfahren bei dieser emsigen Richterin, bei dem die Vorzeichen für mich schlechter stehen.
Die NEUE RUHR ZEITUNG hat mich zum Mannesmann-Verfahren interviewt.
ABGEHÖRT
Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung dürfen nicht dazu verwendet werden, um einen Beschuldigten zu einem Geständnis zu bewegen. Eine Frau hatte den Erwerb geringer Mengen Kokain zugegeben, nachdem ihr Name bei abgehörten Gesprächen gefallen war.
Das Besondere: Wegen der geringen Menge hätten die Telefone der Frau nicht überwacht werden dürfen, weil dies nur bei Straftaten von Gewicht zulässig ist. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe spielt es auch keine Rolle, ob der Frau bei der Vernehmung gesagt wurde, woher die Polizei ihre Informationen hat.
Wenn ich all die Ermittlungsverfahren in meinen Aktenschränken denke, die „Abfallprodukte“ von Telefonüberwachungen sind. Man sollte jetzt mal überlegen, ob es nicht grundsätzlch unzulässig ist, bei Straftaten, die nicht im Abhörkatalog enthalten sind, weitere Ermittlungen grundsätzlich für unzulässig zu halten.
Dieses Urteil wird Mobilfunkunternehmen nicht freuen und auf Flohmärkten die Runde machen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die bloße Benutzung von fremden Handykarten nicht ohne weiteres Betrug ist. Dies scheint, so die Zusammenfassung bei beck-aktuell, vor allem dann zu gelten, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Inhaber der Karten mit der Nutzung durch den Dritten einverstanden war.