VERBRAUCHT

Ein Kölner Anwalt soll 53.000 Euro Schmerzensgeld für ein schwerbehindertes Kind nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern für sich verbraucht haben. Auch wegen zahlreicher anderer Untreuedelikte wird der 39-jährige Jurist gesucht, berichtet der Express.

Die Haftfplichtversicherung der Anwälte deckt Untreue oder Unterschlagung übrigens nicht ab. Sie springt auch nicht ein, wenn Anwaltskanzleien ihre Konten überziehen, gleichzeitig aber Fremdgelder auf die Kreditlinien überweisen lassen. Da die Banken ihre Engagements nicht nur im Mittelstand, sondern auch bei Freiberuflern zurückfahren, soll es auch da schon zu unerfreulichen Zahlungsengpässen gekommen sein.

SELTSAM

Ein seltsames Gefühl, wenn an der Kreuzung neben einem der feuerrote Wagen des Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf hält – und der Mann am Steuer genüsslich an einer Zigarette zieht.

TRICK

Meiner Kollegin flatterte gestern um 16.08 Uhr ein Fax auf den Schreibtisch. Ein Anwalt auf der Gegenseite nahm die Klage zurück. Da wir Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt hatten, wäre es natürlich riskant, wenn das ein Trick ist. Denn gegen ein weiteres Versäumnisurteil gäbe es für unsere Mandantin kein Rechtsmittel mehr.

Der Termin ist heute um 8.30 Uhr. Da meine Kollegin bei einer Stunde Fahrtzeit auch niemanden vorher auf der Geschäftsstelle erreichen dürfte, fragte sie mich, ob sie zur Sicherheit trotzdem hinfahren soll. Meine Meinung:

„So unseriös kann ein Kollege doch gar nicht arbeiten.“

Mein gesunder Menschenverstand. Im schlimmsten Fall kostet er mich 80.247,56 Euro.

MEHRWERTDIENSTE

Das Landgericht Trier hat eine Klage zurückgewiesen, mit dem eine große Telefonfirma „Mehrwertdienste“ bezahlt haben wollte. Das Gericht bemängelt laut LexisNexis, die eigentlichen Vertragspartner würden nicht konkret genannt, die Dienstleistungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei nicht bewiesen, dass der Kunde tatsächlich auf eine Dokumentation der Verbindungen verzichtet habe. Und schließlich fehle ein Nachweis, dass tatsächlich nach technischen Mängeln gesucht worden ist.

Das Urteil ist eine gute Checkliste für die Argumente, die man praktisch jeder dieser mitunter obskuren Rechnungen entgegenhalten kann.

GEZEITIGT

“ … dann bitte noch ein Schreiben an die gegnerische Versicherung, wie grünes Fähnchen in der Akte, die Schadensnummer dort ist ausnahmsweis blau markiert, weil mir jemand meinen gelben Textmarker vom Tisch genommen hat.“

Das Diktat hat schon einen Teilerfolg, wie wir Juristen gerne sagen, gezeitigt. Als ich vom Gerichtstermin zurückkehrte, war nicht nur das Schreiben fertig, sondern auch mein Textmarker wieder da.

PERSONALMANGEL

Der Berliner Polizei geht möglicherweise die Puste aus. Die Berliner Morgenpost bezieht sich auf Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass erstmals ein Einsatz wegen Personalmangels abgebrochen werden musste.

Ein Mandant berichtete mir, dass er neulich fast zwei Stunden warten musste, bis die Polizei bei seinem Verkehrsunfall erschien. In Düsseldorf, nicht in Berlin.

Vielleicht würde es helfen, die gigantischen Verwaltungsapparate in den Polizeipräsidien zu verschlanken und zu modernisieren. Fragen Sie McKinsey: Ein mutiger Sprung in dieses Jahrtausend könnte Personal freisetzen, das dann für etwas mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen könnte. Dass dies manchem Schreibtischkommissar nicht gefallen wird, steht auf einem anderen Blatt.

(danke an Mathias Schindler für den link)

SUPA

Supatyp findet 5 Euro im Einkaufswagen, steckt sie ein und lässt erst mal Gras über die Sache wachsen.

Ein Beispiel zum Vergleich: Das „gefundene“ Portemonnaie bringt – Leser erinnern sich – in Neuss 15 Tagessätze und eine Eintragung im Vorstrafenregister.

LAW-BLOG

Danke für die Glückwünsche zur Nominierung bei einem Bloggerwettbewerb der Zeit. Ich bitte aber zu beachten, dass der link auf der Nominierungsseite zum Law-Blog führt, dem Blog zu Fragen des IT-, TK- und Technologie-Rechts, Geistigen Eigentums, Gewerblichen Rechtsschutzes und angrenzender Rechtsgebiete.

ERDURCHWACHSEN

ERDURCHWACHSEN

Schulen dürfen die Eltern über Leistungen der Schüler informieren, selbst wenn diese volljährig sind. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat an einem entsprechenden Gesetz aus dem letzten Jahr nichts auszusetzen, berichtet Spiegel online

Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Ein bisschen erwachsen offenbar schon.

DAS WETTER

Das Wetter schlägt offensichtlich auch Juristen aufs Gemüt. Heute morgen bei einer Kammer am Landgericht war die zuständige Richterin mehr als übel gelaunt. Zweimal bat sie mich harsch, ihr nicht ins Wort zu fallen. Obwohl ich das, ehrlich gesagt, nur ein einziges Mal gemacht habe.

Der Kollege auf der anderen Seite kriegte auch sein Fett weg: „Hören Sie mir doch mal zu, das habe ich doch gerade schon erklärt.“ Hatte sie nicht.

Aber dieser Ausfall, war wenigstens für den Richter neben ihr Anlass, ihr die Hand auf den Unterarm zu legen: „Frau Vorsitzende, wir haben heute noch ein volles Programm. So kommen wir doch nicht weiter.“

Ob sie sich dann bei den nächsten Sachen zusammengerissen hat, kann ich nicht sagen. Wir waren sowieso fertig, mehr als ein Kopfnicken war von ihr zum Abschied nicht drin. Dafür verdrehte der Richter unübersehbar die Augen und grinste breit. Schön, dass wenigstens einer gute Laune hat.

KÜNDIGUNG

KÜNDIGUNG

Kaum drei Tage hatte der Mann bei meiner Auftraggeberin gearbeitet, da streckte ihn schon eine Erkältung nieder. Die Kollegen, die den gelben Zettel entgegen nahmen, berichten allerdings, der neue Mitarbeiter habe sehr frisch gewirkt. Er soll später auch gutgelaunt im örtllichen Eiscafé gesehen worden sein.

Also nicht lange fackeln, in der Probezeit kündigen. Frist: zwei Wochen, sofern vertraglich vereinbart (§ 622 Abs. 3 BGB). Zum Glück fragte ich nach dem Arbeitsvertrag, den ich wenige Tage vorher entworfen hatte. Wie sich herausstellte, hatte der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag noch gar nicht unterschrieben. Was ja im Zweifel bedeutet, dass wir die Probezeit nicht beweisen können. Was wiederum vier Wochen Kündigungsfrist bedingt, und das auch nur zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).

Sicher, der Arbeitnehmer hätte sich unfair verhalten, wenn er die Probezeit abgeleugnet hätte. Aber wo geht es heute noch sportlich zu?

Mein Gedanke war also folgender:

Wir schicken einen Fahrer mit dem Vertrag. Der soll wahrheitsgemäß ausrichten, dass die Firma keine Lohnfortzahlung gewähren kann, wenn der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist. Strikte Anweisung vom Steuerberater. Kein Geld? Als der Angestellte das hörte, unterschrieb er noch im Türrahmen den Vertrag.

Am Abend brachte ihm derselbe Bote die Kündigung.

SCHLEIMER

Wer jemanden in einem Zeitungsartikel als „Schleimer“ tituliert, muss mit einer Bestrafung wegen Beleidigung rechnen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte damit das Urteil gegen den Inhaber einer Garbsener Zeitung. Der Journalist hatte so einen CDU-Ratsherren und stellvertretenden Bürgermeister angegangen.

Nach Auffassung der Celler Richter liegt, so beck aktuell, eine Formalbeleidigung vor, die nicht einmal durch die Pressefreiheit gedeckt ist.

Gut, dass ich bislang nicht das Wort geschrieben habe, welches mir im Kopf rumspukt, spätestens seit sich der Kanzler mit der Feststellung, er könne im Yukos-Verfahren keine Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien erkennen, beim Präsidenten Putin angebiedert hat (Bericht in der Zeit). Dieses Wort würde ich angesichts der strengen, zu strengen Rechtsprechung aus Celle heute natürlich nicht mehr in den Mund nehmen.

JURISTENDEUTSCH

Aus dem Schriftsatz eines Anwaltes aus einer Nürnberger Zweierkanzlei an das Landgericht Hannover:

„… wird beantragt, den Termin am 21. Juli 2004 zu verlegen, da Unterfertigter an diesem Tag nicht zur Verfügung steht, weil für Unterfertigten Terminsladung des LG Nürnberg für diesen Termin schon vorliegt. Kollege des Unterfertigten befindet sich im Jahresurlaub.“