SZENEN EINER EHE

Frisch aus dem Polizeibericht:

Essen (ots) – Bergerhausen, 27.07.2004: Eine 43-jährige von ihrem Mann getrennt lebende Ehefrau, rastete am Sonntag (25.07.04 gegen 18.00 Uhr) nach einem Telefonat mit ihrem Mann aus. Sie nahm einen Hammer, stürmte auf die Straße und schlug wütend auf den blauen Kleinwagen ihres Mannes ein. Dabei zerstörte sie die Frontscheibe, die beiden Gläser der Scheinwerfer, die linke Seitenscheibe und schlug den Außenspiegel voller Wut ab, schilderte sie den eingesetzten Beamten am Wohnort. Erst als sie wieder mit ihrem Mann telefonierte, bemerkte sie den Irrtum. Sie hatte versehentlich den blauen Opel Corsa ihres Nachbarn demoliert, der unmittelbar vor dem Haus stand und nicht den blauen Ford Fiesta ihres Mannes, der einige Schritte weiter geparkt war. Der Nachbar erstattete Anzeige. Der Schaden wird auf etwa 1.000 Euro beziffert.

(danke an Eberhard Ph. Liliensiek für den link)

BÜROKRATENQUIZ

BÜROKRATENQUIZ

Spiegel online veranstaltet ein Quiz zu bürokratischen Abkürzungen. Ich habe leider gerade keine Zeit, mich durch die Fragen zu klicken. Außerdem habe ich das Gefühl, dass ich 19 von 20 schon schaffen könnte :-)

PRINZIP

Wie mein Mandant an die Kreditkarte gekommen ist, weiß er gar nicht mehr. Wahrscheinlich über die verlockende Botschaft, dass sie kostenlos ist. Natürlich nur im ersten Jahr. Aber das steht ja nur im Kleingedruckten.

Obwohl er kaum etwas mit der Karte kaufte, sammelte er zu seiner eigenen Überraschung im Rahmen eines Bonusprogramm genug Punkte für eine Reisetasche. Dass er die Punkte einlöste, führte nicht zu sonderlicher Begeisterung bei der Kreditkartenfirma. Die ignorierte seine Rückfrage nach der Prämie souverän.

Was tut man bei Frust? Kündigen. Wenigstens kam eine Bestätigung, dass der Vertrag nach Ablauf des Jahres endet. Und wenige Tage später ein Anruf der Firma. „Wegen der Kündigung haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Prämie“, erklärte ein Mitarbeiter. Wo das denn stehe, wollte der Mandant wissen. So was müsse man doch nicht regeln, belehrte ihn der Anrufer. „Das ist selbstverständlich.“

Auf mein Fax antwortete die Rechtsabteilung des Kreditkartenunternehmen überraschend schnell. Ein bedauerliches Missverständnis. „Die Kündigung hat selbstverständlich keinen Einfluss auf den Prämienanspruch.“

Sie haben dann auch prompt die Tasche geschickt. Und einen Scheck über unsere Gebühren. Wobei der Scheck ziemlich niedrig war und die Tasche mehr als bescheiden. Aber manchmal geht es halt auch ein bisschen ums Prinzip.

FAHRTENBUCH

Kann bei einem „normalen“ Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, darf eine Fahrtenbuchauflage höchstens 6 Monate gelten. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Eigentlich sollte die Halterin ein Jahr Fahrtenbuch führen, weil sie den Fahrer, der bei Rot über eine Ampel gefahren war, nicht erkennen konnte bzw. wollte.

Viele Ordnungsämter beachten überdies nicht, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr angeordnet werden darf, wenn der Halter später als 14 Tage zu der Sache befragt wird. Dann ist es nämlich nicht auszuschließen, dass er sich wirklich nicht mehr erinnern kann. Das gilt allerdings nur in Fällen, wo der Erinnerung nicht auf die Sprünge geholfen werden kann – zum Beispiel durch ein Foto.

(link via Handakte WebLAWg)

MOGELN ERLAUBT

Ein Vermieter kann den Mietvertrag nicht nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. fristlos kündigen, wenn der Mieter in einer Selbstauskunft falsche Angaben gemacht hat. Ein Mieter hatte verschwiegen, dass er die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat, berichtet der Anwaltsuchservice. Nach Auffassung des Landgerichts Wiesbaden handelt der Vermieter rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nach zwei Jahren auf die Falschauskunft beruft, sofern der Mieter ansonsten pünktlich gezahlt hat.

Fragt sich nur, was eine Selbstauskunft dann noch wert ist. Immerhin treten die Probleme gerade bei Mietverhältnissen ja meistens nicht gleich am Anfang auf.

LADUNG

Jede ordentliche Strafe beginnt mit einer Ladung. So etwa zum Arrest in der Jugendarrestanstalt Remscheid:

Mitzubringen sind Nachtzeug, Kamm, Waschlappen, Zahnbürste, Seife, Zahnputzmittel, Rasierzeug (bei Bedarf), Oberbekleidung, Leibwäsche, Strümpfe und Taschentücher zum Wechseln, Sporbekleidung und -schuhe sowie etwas Bargeld u.a. für die Rückfahrt, Krankenkassenkarte. Briefmarken, Briefumschläge, Briefpapier, Bleistift und Anspitzer sind mitzubringen. … Der Versuch, nicht zugelassene Gegenstände einzuschmuggeln, wird mit einer Hausstrafe geahndet. Einstellmöglichkeiten für Fahrzeuge jeglicher Art bestehen nicht.

SPIEGLEIN, SPIEGLEIN

SPIEGLEIN, SPIEGLEIN

DPMS info meint, die schönste Rechtsanwältin im Internet gefunden zu haben. Ich kann mit keinen Gegenbeispielen aufwarten, so dass wir es zunächst glauben müssen. Sie ist aber (allerhöchstens) die zweitschönste Rechtsanwältin überhaupt. Die Frankfurter Kollegin darf sich angesprochen fühlen :-)

PREISUNTERSCHIED

59,95 Euro für eine Joop-Krawatte bezahlt. Auf dem Tapeziertisch um die Ecke gab es das gleiche Teil für 10,00 Euro. Nur ohne Etikett. Ich habe es der Verkäuferin den Umtauschgrund ehrlich erklärt. Sie hat nur gelacht: „Kein Problem, das haben wir jeden Tag ein Dutzend Mal.“

Den zurückerhaltenen Kaufpreis gleich wieder investiert. 2 x Strellson und 1 x Boss, würde ich sagen.

KEINE ANTWORT

Eine Flucht ins Ausland soll künftig kein Mittel mehr sein, um Straftaten in Deutschland verjähren zu lassen. Deshalb will die Bundesregierung das Gesetz so ändern, dass bereits ein Auslieferungsverfahren die Verjährung unterbricht, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Dann bleibt gesuchten Verdächtigen nur noch die Hoffnung, dass ihr „Exil“ gar nicht ausliefert. Es gibt nach wie vor einige Länder, die nicht gut auf Deutschland bzw. die deutsche Justiz zu sprechen sind. Manche antworten noch nicht einmal auf Auslieferungsersuchen.

WAS IHR WOLLT

Ich zitiere sinngemäß aus einer Ordnungswidrigkeitenanzeige:

Wir beobachteten den Betroffenen, wie er mit seinem Taxi die Z-Straße befuhr. Offensichtlich zu schnell. Noch vor der Belehrung äußerte sich der Betroffene wie folgt: „Ich weiß gar nicht, was ihr wollt, ich bin höchsten 53 gefahren.“

Es handelt sich um eine Tempo-30-Zone.

STETS ZU DIENSTEN

Telefonnotiz 1:

Herr N.. bittet um Rückruf wegen einer mail, die er Ihnen senden wird.

Telefonnotiz 2:

Frau K. hat morgen früh um 9.15 einen Besprechungstermin. Sie sollen Sie aber unbedingt vorher anrufen, wenn Sie morgens ins Büro kommen, weil sie was Eiliges zu klären hat.

Telefonnotiz 3:

Herr S. bittet um Rückruf. Ist aber kaum zu erreichen, weil er ständig außer Haus ist und sein Handyakku schlappgemacht hat. Sie sollen es deshalb öfter probieren.

Ist das nicht etwas viel – für einen Tag?

INTERESSEN

Aus dem Briefbogen eines Solinger Rechtsanwalts:

Interessenschwerpunkte: Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht.

Vielleicht wäre es einfacher zu schreiben, wofür er sich nicht interessiert.