Eine Flucht ins Ausland soll künftig kein Mittel mehr sein, um Straftaten in Deutschland verjähren zu lassen. Deshalb will die Bundesregierung das Gesetz so ändern, dass bereits ein Auslieferungsverfahren die Verjährung unterbricht, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Dann bleibt gesuchten Verdächtigen nur noch die Hoffnung, dass ihr „Exil“ gar nicht ausliefert. Es gibt nach wie vor einige Länder, die nicht gut auf Deutschland bzw. die deutsche Justiz zu sprechen sind. Manche antworten noch nicht einmal auf Auslieferungsersuchen.