Eine Mandantin von mir hat zwei Kinder. Sie erhält Sozialhilfe. Seit Jahren prozessieren wir gegen ihre Heimatstadt, weil meiner Mandantin der Unterhaltsvorschuss für eines der Kinder verweigert wird. Begründung: Sie habe nicht ausreichend bei der Ermittlung des Vaters mitgewirkt, den man natürlich gerne zur Kasse bitten würde.
Nach Ansicht des Sozialamtes hatte meine Mandantin Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt zahlt. Da sie diesen Anspruch aber durch ihre unvollständigen Angaben vereitele, sei sie selbst schuld. Deshalb wurde die Sozialhilfe zunächst um den rechnerischen Vorschuss gekürzt. Nachdem wir aber die Klage eingereicht hatten, zahlte das Sozialamt plötzlich wieder die gesamte Sozialhilfe. Begründung laut einem Aktenvermerk: Die Leistungsempfängerin bemühe sich jetzt ja um eine Klärung. Deshalb solle die Rechtskraft der Entscheidung abgewartet werden.
Das ist ziemlich unlogisch, weil wir in dem Prozess ja gerade erreichen wollen, dass die aus Sicht des Jugendamtes unzureichenden und zweifelhaften Angaben akzeptiert werden. Wie auch immer, die Frau und ihre Kinder haben derzeit keinerlei „Verlust“. Eine Rückforderung der gezahlten Sozialhilfe scheidet aus rechtlichen Gründen aus, selbst wenn wir den Prozess verlieren.
In dieser Konstellation traf es sich also gut, dass das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit mal wieder vertagt hat. Wir „gewinnen“ also Monat für Monat schon dadurch, dass es in der Sache nicht weitergeht. Wieso aber Jugend- und Sozialamt ihre Arbeit so wenig aufeinander abstimmen, das wäre objektiv mal eine Überprüfung wert.