VERBRAUCHT

Ein Kölner Anwalt soll 53.000 Euro Schmerzensgeld für ein schwerbehindertes Kind nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern für sich verbraucht haben. Auch wegen zahlreicher anderer Untreuedelikte wird der 39-jährige Jurist gesucht, berichtet der Express.

Die Haftfplichtversicherung der Anwälte deckt Untreue oder Unterschlagung übrigens nicht ab. Sie springt auch nicht ein, wenn Anwaltskanzleien ihre Konten überziehen, gleichzeitig aber Fremdgelder auf die Kreditlinien überweisen lassen. Da die Banken ihre Engagements nicht nur im Mittelstand, sondern auch bei Freiberuflern zurückfahren, soll es auch da schon zu unerfreulichen Zahlungsengpässen gekommen sein.