TEILWEISE ENTLASTET

Im Autobahnraser-Prozess sieht es besser für den Angeklagten aus. Ein Gutachter revidierte seine bisherigen Angaben. Damit wird es unwahrscheinlicher, dass Rolf F. eine Mutter und ihr Kind von der Autobahn gedrängt und ihren Tod verursacht hat. Auch die Zeugenaussagen offenbarten neue Widersprüche, berichtet Spiegel online.

Die Strategie von Verteidiger Georg Prasser scheint damit erste Erfolge zu zeigen. Er hatte vor der Berufungsverhandlung angekündigt, die Überzeugung des Gerichts, dass es sein Mandant gewesen sein muss, zu erschüttern. Dabei wollte er immer in Erinnerung rufen, dass der Angeklagte nicht beweisen muss, dass er eine Tat nicht begangen hat. Vielmehr muss ihm auf Grund von Tatsachen bzw. auf Tatsachen gestützten Indizien „zur Überzeugung des Gerichts“ nachgewiesen werden, dass er schuldig ist. Gelingt dies nicht, darf er nicht verurteilt werden.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)