DATEN FÜR NUMMERN
Die Inverssuche für Telefonnummern ist nach einer Gesetzesänderung jetzt zulässig. Dann kann man sich auch nach Rufnummern erkundigen – und kriegt den Anschlussinhaber samt Adresse mitgeteilt. Vor einigen Jahren wurden noch Telefonbuch-CD´s, die diese Funktion hatten, aus dem Verkehr gezogen. Wer jetzt nicht möchte, dass seine Daten herausgegeben werden, muss der Inverssuche widersprechen. Der Telefonanbieter ist verpflichtet, jeden Kunden auf die Änderung hinzuweisen.