Das Landgericht Trier hat eine Klage zurückgewiesen, mit dem eine große Telefonfirma „Mehrwertdienste“ bezahlt haben wollte. Das Gericht bemängelt laut LexisNexis, die eigentlichen Vertragspartner würden nicht konkret genannt, die Dienstleistungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei nicht bewiesen, dass der Kunde tatsächlich auf eine Dokumentation der Verbindungen verzichtet habe. Und schließlich fehle ein Nachweis, dass tatsächlich nach technischen Mängeln gesucht worden ist.
Das Urteil ist eine gute Checkliste für die Argumente, die man praktisch jeder dieser mitunter obskuren Rechnungen entgegenhalten kann.