“ … dann bitte noch ein Schreiben an die gegnerische Versicherung, wie grünes Fähnchen in der Akte, die Schadensnummer dort ist ausnahmsweis blau markiert, weil mir jemand meinen gelben Textmarker vom Tisch genommen hat.“
Das Diktat hat schon einen Teilerfolg, wie wir Juristen gerne sagen, gezeitigt. Als ich vom Gerichtstermin zurückkehrte, war nicht nur das Schreiben fertig, sondern auch mein Textmarker wieder da.