ERDURCHWACHSEN
Schulen dürfen die Eltern über Leistungen der Schüler informieren, selbst wenn diese volljährig sind. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat an einem entsprechenden Gesetz aus dem letzten Jahr nichts auszusetzen, berichtet Spiegel online
Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Ein bisschen erwachsen offenbar schon.