ERDURCHWACHSEN

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Schulen dürfen die Eltern über Leistungen der Schüler informieren, selbst wenn diese volljährig sind. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat an einem entsprechenden Gesetz aus dem letzten Jahr nichts auszusetzen, berichtet Spiegel online

Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Ein bisschen erwachsen offenbar schon.