Aus dem Schriftsatz eines Anwaltes aus einer Nürnberger Zweierkanzlei an das Landgericht Hannover:
„… wird beantragt, den Termin am 21. Juli 2004 zu verlegen, da Unterfertigter an diesem Tag nicht zur Verfügung steht, weil für Unterfertigten Terminsladung des LG Nürnberg für diesen Termin schon vorliegt. Kollege des Unterfertigten befindet sich im Jahresurlaub.“